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Das Gebiet des Medizinrechts ist sehr weit. Es umfasst das Pharmarecht ebenso wie das Krankenhausrecht, das Vertragsarztrecht oder das Arzthaftungsrecht.
Diese Kanzlei arbeitet ausschließlich auf dem Gebiet des Vertragsarztrechtes im ambulanten, also niedergelassenen Bereich.
Krankenhäuser werden betreut, soweit diese sich ambulant betätigen, etwa bei der Gründung oder dem Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums.