Krankenhaus-MVZ

Das Krankenhaus-MVZ ist eine „Sache für sich“.

Die ambulante Tätigkeit stellt für die Ärzte und die Geschäftsführung eine ganz besondere Herausforderung dar, auch wenn inzwischen einige Jahre an Erfahrung gesammelt werden konnten.

Die Einzelleistungsvergütung nach dem EBM und die strikte Vorgabe der persönlichen Leistungserbringung passen oft schlecht zu den Strukturen und Notwendigkeiten eines Krankenhauses.

Aber es hilft nichts, die Regeln sind komplex und werden sehr genau überwacht, die Nichteinhaltung wird streng verfolgt. Die daraus entstehenden Schäden sind in der Regel hoch, manchmal irreparabel, und unbedingt zu vermeiden.

Dies ist schwierig in einem Bereich, in dem sich nicht nur die Vorgaben ständig ändern, sondern häufig auch das ärztliche und nichtärztliche Personal einer regelmäßigen Fluktuation unterliegt.

Wie ist das auf Dauer „in den Griff“ zu kriegen?

Auch das MVZ kann und soll Gewinne erzielen.

Die Kanzlei bietet Ihnen mit der Abteilung Abrechnungsberatung eine Möglichkeit, die geschilderten Probleme zu bewältigen.

Sie behalten aktuell den Überblick.

Wir schulen Sie und Ihr ärztliches sowie nichtärztliches Personal, unter Beachtung der DSGVO, auf dem weiteren Weg zu einer richtigen und vollständigen GKV-Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung.

Wir prüfen Ihre Abrechnung vor Abgabe auf Fehler.

Dadurch gewinnen Sie Zeit, Sicherheit und Transparenz.

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